Wanneer: 12/07/2018 - 15:18
Vertaling komt later. Kort: Peike is vrij onder voorwaarden van bijvoorbeeld schadevergoeding.
HAMBURG G20: Nach einem Jahr U-Haft: Peike S. kommt frei
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Peike S. zieht sich bei seinem ersten Prozess im August 2017 die Kapuze über den Kopf
Foto: dpa
LANDGERICHT
Nach einem Jahr U-Haft hat das Landgericht heute den beim G20-Gipfel festgenommenen Peike S. (22) von der weiteren Haft verschont.
Die Auflagen: Der junge Niederländer muss eine Sicherheitsleistung von 12.000 Euro hinterlegen, seinen Wohnsitz unter der Adresse seiner Eltern nehmen, einen „Zustellungsbevollmächtigten" in Hamburg nennen für Gerichtspost und natürlich zu den Hauptverhandlungsterminen erscheinen.
Peike S. hatte dem Gericht mitgeteilt, dass er ein Studium aufnehmen wolle und sich anmelden müsse.
Der junge Mann aus der Amsterdamer Hausbesetzerszene war im August 2017 wegen zweier Flaschenwürfe auf Polizisten in Schutzmontur zu zwei Jahren und sieben Monaten Haft verurteilt worden, unter anderem wegen schweren Landfriedensbruchs und gefährlicher Körperverletzung.
Laut Anklage soll er am 6. Juli 2017 nach der „Welcome-to-hell“-Demo die beiden leeren Flaschen aus einer Menschenmenge von mehreren hundert Personen heraus in Richtung von Polizisten geworfen haben.
Ein Beamter wurde am Helm und danach am Bein getroffen. Verletzte gab es nicht.
Bei seiner Festnahme hatte Peike S. die Embryonalhaltung eingenommen, was als „Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte" angeklagt wurde.
Das Urteil gegen den bisher unbestraften Niederländer sorgte bundesweit für Diskussionen über die Angemessenheit einer so harten Strafe.
Peike S. hatte sich im ersten Prozess nicht zu den Vorwürfen geäußert und schwieg auch im derzeit laufenden Berufungsprozess.