Wanneer: 07/07/2018 - 13:00
Start ist um 13 UHR MIT DER AUFTAKTKUNDGEBUNG VOR DEM DGB HAUS,
FRIEDRICH-EBERT-STRAßE 34-38, IN DÜSSELDORF. Um 15:30 GIBT ES DIE
ABSCHLUSSKUNDGEBUNG AM LANDTAG.
Liebe Leute,
schon im letzten Newsletter haben wir von der drohenden
Polizeigesetz-Änderung in NRW berichtet und zur Protest-Demo am 7. Juli
in Düsseldorf aufgerufen, zu der das Bündnis "NEIN zum Neuen
Polizeigesetz NRW" mobilisiert.
Jetzt ist klar: auch die Klimabewegung organisiert sich gegen die
geplante Ausweitung der polizeilichen Befugnisse. Schließt euch dem
Klimagerechtigkeits-Block auf der Demo am 7. Juli an! Wir werden ohne
Lauti unterwegs sein - und freuen uns umso mehr, wenn ihr an dem Tag
mit uns ihre Stimme erheben: Um der Landesregierung zu zeigen, dass wir
weder jetzt mit dem neuen Polizeigesetz einverstanden sind, noch im
September, wenn die CDU die Semesterferien nutzen will, um das Gesetz
durchzuwinken. Dieser Trick wird nicht funktionieren!
Das geplante Polizeigesetz in NRW bedeutet einen Angriff auf die
Freiheit und Grundrechte aller und betrifft auch uns als
Klimagerechtigkeitsbewegung direkt (Kurzinfo weiter unten). Die
ausgeweitete Machtposition, die der Polizei zugestanden werden soll,
wird von uns nicht toleriert!
*Kommt zahlreich und schließt euch dem Klimablock an! Das
Erkennungszeichen ist die grüne Fahne und ein thematisches Transpi*.
Mehr Infos zu den geplanten Gesetzesänderungen und der Demo findet ihr
unter: https://www.no-polizeigesetz-nrw.de/ [1]
eure ausgeCo2hlten
Kurzinfo: Was bedeutet die Änderung des Polizeigesetzes?
Die NRW-Landesregierung plant eine Änderung des Polizeigesetzes, die die
Befugnisse der Polizei erheblich ausweiten würde. Das neue Polizeigesetz
würde es der Polizei ermöglichen, z.B. Menschen auch ohne konkreten
Verdacht anzuhalten und zu durchsuchen, bis zu einen Monat in
Präventivgewahrsam zu nehmen oder die Videoüberwachung des öffentlichen
Raums auszuweiten.
Innerhalb einer Testphase soll die Polizei „Taser“ verwenden dürfen,
also Elektroschockpistolen mit der Reichweite von zehn Metern. Falls
Menschen Angaben zur ihrer Identität verweigern, sollen sie nach
richterlichen Beschluss bis zu sieben Tagen in Gewahrsam genommen werden
können.
Kern des neuen Polizeigesetzes ist die Einführung des Rechtsbegriffes
der "drohenden Gefahr". Durch die "drohende Gefahr", also die bloße
Vermutung einer Gefahr, wird die Polizeitätigkeit vorverlagert in einen
Bereich, in dem noch gar keine konkrete Straftat abzusehen ist. Dies
kann alltägliches, grundrechtlich geschütztes Handeln in den Bereich des
Verdächtigen heben und die Unschuldsvermutung bedrohen. Strafbefugnisse
im Polizeigesetz und der Eingriff bei Verdacht auf Gefahr verwischen die
Grenze zwischen polizeilicher und nachrichtendienstlicher Tätigkeit.
Lest mehr auf der Webseite des Bündnisses „No Polizeigesetz NRW“
Weiterführende Infos und Hintergrund
Presseerklärung der Strafverteidigervereinigung NRW vom 22.2.2018
Videomitschnitt vom Vortrag von RA Christian Mertens beim Chaos Computer
Club Köln am 24.5.2018