Volledig artikel: http://www.wsws.org/de/2012/aug2012/buwe-a21.shtml
SPD und Grüne, die das Luftsicherheitsgesetz seinerzeit durchgesetzt hatten,
und auch die Piratenpartei rechtfertigten das Urteil unter Hinweis auf die engen Grenzen,
welche das Gericht dem Armeeeinsatz angeblich gesetzt habe.
Kritik kam nur von der Linkspartei.
Ernsthaften Widerstand gegen den Militarismus darf man von ihr aber nicht erwarten.
Gaier sieht durch den Einsatz des Militärs im Innern auch die Meinungsfreiheit gefährdet.
„Im Schatten eines Arsenals militärischer Waffen kann freie Meinungsäußerung schwerlich gedeihen“,
schreibt er und fragt: „Wie ist beispielsweise zu verhindern, dass im Zusammenhang
mit regierungskritischen Großdemonstrationen – wie etwa im Juni 2007
aus Anlass des ‚G8-Gipfels’ in Heiligendamm – schon wegen befürchteter Aggressivität
einzelner teilnehmender Gruppen ‚mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit
in Kürze’ eintretende massive Gewalttätigkeiten mit ‚katastrophalen Schadensfolgen’
angenommen werden und deswegen bewaffnete Einheiten der Bundeswehr aufziehen?“
Auch Gaier ist ein Verteidiger der bürgerlichen Staatsgewalt. Auch er hält „Kampfeinsätze der Streitkräfte
im Inland“ für zulässig, aber nur im „extremen Ausnahmefall des Staatsnotstandes“,
als letztes Mittel „zur Bekämpfung organisierter und militärisch bewaffneter Aufständischer“ (Art. 87a Abs. 4 GG).
Ansonsten sei „die Aufrechterhaltung der inneren Sicherheit Aufgabe allein der Polizei“,
die „über hierfür geeignete und erforderliche Waffen“ verfüge.