Wanneer: 22/08/2012 - 18:03
The background to the abrupt reversal undertaken by the Constitutional Court is the economic and social crisis,
which has worsened dramatically since its decision in 2006. The euro crisis and rapidly growing social polarization
will inevitably lead to fierce class struggles, which cannot be contained
by Germany’s discredited political parties and trade unions.
The SPD, the Greens, and the Pirate Party defended the judgment,
citing the limits imposed by the court on use of the army.
The Bundeswehr has dramatically changed its character in recent years.
From a conscript army, whose role was limited to defending NATO territory against external attacks,
it has been transformed into a professional army active around the globe and accustomed
to using military force against civilians in Afghanistan.
It is against this background that the German ruling elite has decided to dump the anti-military protections enshrined
in the Constitution as a result of the crimes of the Third Reich.
Volledig artikel: http://www.wsws.org/articles/2012/aug2012/germ-a22.shtml
Volledig artikel: http://www.wsws.org/de/2012/aug2012/buwe-a21.shtml
SPD und Grüne, die das Luftsicherheitsgesetz seinerzeit durchgesetzt hatten,
und auch die Piratenpartei rechtfertigten das Urteil unter Hinweis auf die engen Grenzen,
welche das Gericht dem Armeeeinsatz angeblich gesetzt habe.
Kritik kam nur von der Linkspartei.
Ernsthaften Widerstand gegen den Militarismus darf man von ihr aber nicht erwarten.
Gaier sieht durch den Einsatz des Militärs im Innern auch die Meinungsfreiheit gefährdet.
„Im Schatten eines Arsenals militärischer Waffen kann freie Meinungsäußerung schwerlich gedeihen“,
schreibt er und fragt: „Wie ist beispielsweise zu verhindern, dass im Zusammenhang
mit regierungskritischen Großdemonstrationen – wie etwa im Juni 2007
aus Anlass des ‚G8-Gipfels’ in Heiligendamm – schon wegen befürchteter Aggressivität
einzelner teilnehmender Gruppen ‚mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit
in Kürze’ eintretende massive Gewalttätigkeiten mit ‚katastrophalen Schadensfolgen’
angenommen werden und deswegen bewaffnete Einheiten der Bundeswehr aufziehen?“
Auch Gaier ist ein Verteidiger der bürgerlichen Staatsgewalt. Auch er hält „Kampfeinsätze der Streitkräfte
im Inland“ für zulässig, aber nur im „extremen Ausnahmefall des Staatsnotstandes“,
als letztes Mittel „zur Bekämpfung organisierter und militärisch bewaffneter Aufständischer“ (Art. 87a Abs. 4 GG).
Ansonsten sei „die Aufrechterhaltung der inneren Sicherheit Aufgabe allein der Polizei“,
die „über hierfür geeignete und erforderliche Waffen“ verfüge.