Wanneer: 05/12/2016 - 22:23
The verdict for the courtcase against the comrade from amsterdam, which had been taking place in the last month, will be announced at 11:30 on thursday 8th december, at the justizcentrum of Aachen.
The verdict for the courtcase against the comrade from amsterdam, which had been taking place in the last month, will be announced at 11:30 on thursday 8th december, at the justizcentrum of Aachen.
Today 5th December the court listened to the argumentation of the pleas by the defense and prosecution.
come show support in court or solidarity on the streets.
https://solidariteit.noblogs.org/
.
Donderdag uitspraak in zaak tegen kameraad op verdenking bankonteigening
Gister (5 december) was de laatste zittingsdag van het proces tegen onze kameraad uit Amsterdam die verdacht word van bankonteigening in 2013 in de Duitse stad Aken. Aanstaande donderdag is de uitspraak.
Na zes zittingsdagen aan de rechtbank van Aken komt aanstaande donderdag de uitspraak in de rechtszaak tegen onze kameraad. Gister eiste de aanklager, na een pleidooi vol van speculatie, 6,5 jaar gevangenisstraf. De uitspraak zal om 11:30 worden uitgesproken in de rechtbank in Aken. Kom naar de rechtbank of uit je woede en solidariteit op een andere manier!
We zijn er niet in geïnteresseerd of de kameraden daadwerkelijk verantwoordelijk zijn voor de bankovervallen of niet. Onteigening is een ethisch juist en een politiek legitiem middel, een methode van strijd, dat onderdeel is van de geschiedenis van alle revolutionaire bewegingen.
Vrijheid voor onze kameraad!
http://www.aachener-zeitung.de/lokales/region/ueberfall-auf-aachener-ban...
http://www.aachener-zeitung.de/lokales/region/ueberfall-auf-aachener-ban...
FROM FACEBOOK:
Freispruch – und ein Zitat von Marcel Reich-Ranicki respektive Bertolt Brecht: „Wir stehen selbst enttäuscht und sehn betroffen / Den Vorhang zu und alle Fragen offen.“ Am Ende eines Indizienprozesses wegen Bankraubs gegen eine Frau aus der Anarcho-Szene in Amsterdam endete derselbe heute in Aachen aus Mangel an Beweisen mit dem Ende der U-Haft. Grund: eine ein Urteil nicht tragen könnende dünne Indizienkette der Ermittler und Staatsanwaltschaft. Der Vorsitzende erklärte diese Problematik in seiner Urteilsbegründung mit eben jenem Brecht-Zitat.
Am 8. Prozesstag sprach das Landgericht Aachen heute Lianne Z. (29) frei. Vorgeworfen worden war ihr, mit zwei bisher unbekannten Kompagnons im Juli 2013 eine Bank in Aachen ausgeraubt zu haben. Wenig Zweifel gibt es daran, dass die Tat aus der linksautonomen, Hausbesetzer- bzw. Anarcho-Szene aus Spanien bzw. den Niederlanden begangen wurde, ähnlich wie ein weiterer Banküberfall in Aachen im November 2014. Jedoch wies das Gericht darauf hin, dass Z. keine Tatbeteiligung nachzuweisen sei. Die Indizienkette, die Ermittler und Staatsanwaltschaft zusammengetragen hatten, trage keine Verurteilung. Die Zweifel, ob die Niederländerin die Tat begangen habe, seien zu groß. Manches spreche dafür, vieles aber dagegen, so das Gericht heute. Zweifelsfrei bewege sie sich aber in besagter Szene.
Die Staatsanwältin hatte die Anklage besonders darauf aufgebaut, dass an den — mutmaßlichen — Tatwaffen und einem Handschuh Z.s DNA gefunden wurde. Allerdings hätten die Waffen theoretisch gar nicht die Tatwaffen sein können. Sie waren von der Spurensicherung der Polizei offenbar übersehen worden und erst mehrere Tage nach dem Überfall durch Bankangestellte in einem Schrank aufgefunden worden. Da in jenen rund zehn Tagen Polizisten, Bankmitarbeiter und Reinigungskräfte in der Bank gewesen seien, hätten die Waffen dort auch später hingelegt werden können oder sogar schon früher gelegen haben können, so das Gericht.
Die DNA habe überdies, sollten es die Tatwaffen sein, auf dieselben gelangen können, weil Z. diese einmal angefasst habe oder ihre DNA durch einen Handschuh übertragen worden sei. Dieser war im Tatumfeld aufgefunden worden und soll einem der drei Täter_innen gehört haben. Da die junge Frau jedoch den Prozess über schwieg, ließ sich nicht feststellen, wie die DNA auf die Waffe übertragen wurde oder in welchem Zusammenhang die 29-Jährige zu dem Handschuh am Tatort oder der Tat selbst stehen könnte. Gutachten hätten ergeben, dass eine Tatbeteiligung möglich gewesen sein könnte, allerdings keinen stichhaltigen Beweis dafür erbracht, so das Gericht.
Abgesehen von der DNA-Spur gebe es nur schwache Indizien, die ebenso keine Verurteilung erlaubten, so das Gericht weiter. Filmaufnahmen vom Überfall seien von schlechter Qualität und ohne Beweiskraft, zumal die Täter_innen maskiert waren. Kein Opfer des Überfalls konnte Z. im Gerichtssaal identifizieren. Z. habe in der U-Haft zwar deutsch gesprochen, aber mit deutlich niederländischem Akzent, während Zeugen die Täterin als gut Hochdeutsch sprechend geschildert hätten, allenfalls sei ein schwacher osteuropäischer Akzent vermutet worden. In einem Verfahren zu einem zweiten Bankraub in Aachen, mutmaßlich aus derselben politischen Szene begangen, gelte auch eine Frau als Rädelsführerin, so das Gericht. Auch diese hätte den Bankraub leiten können, für den Z. nun vor Gericht stand, hieß es weiter.
Vielleicht kenne Z. die Täter des Bankraubs im Juli 2013, erläuterte das Gericht zudem, aber das alleine könne nicht gegen sie verwendet werden oder zu einem Urteil gegen sie führen. Schriftliche Aussagen aus einem Auslieferungsverfahren in den Niederlanden lieferten zwar kein klares Alibi zugunsten von Z. bezüglich der Tatzeit ab, dessen ungeachtet sei die weitere Indizienkette jedoch „zu dünn“ bzw. widersprüchlich und die Beweislage nicht ausreichend für ein Urteil, so das Gericht. Im Januar soll der Prozess gegen weitere Personen aus der linken Szene wegen eines anderen Banküberfalls beginnen (s.o.). Aktuell scheinen die Terminabsprachen zu laufen. Die von einer Solidaritätsgruppe der Angeklagten publizierten Termine sollen noch nicht alle sicher abgestimmt sein mit allen Beteiligten.