Verschärfte Sanktionen gegen Hartz-IV-Empfänger
http://www.wsws.org/de/articles/2016/09/06/hart-s06.html
Die angedrohten Sanktionen und Strafen sind schockierend.
Der Begriff „sozialwidrig“ ruft unwillkürlich Erinnerungen an die 1930er Jahre wach,
als ganze Gruppen von Menschen als „arbeitsscheu“ gebrandmarkt, gesellschaftlich ausgegrenzt
und von den Nazis in Konzentrations- und Vernichtungslager gebracht wurden.
Das bedeutet nichts anderes“, kommentiert Spiegel Online, „als dass Hartz IV-Empfänger künftig doppelt bestraft werden können:
Mit Sanktionen nach Paragraf 31 und zusätzlich mit Rückforderungen nach Paragraf 34.“