Bundesverfassungsgericht rechtfertigt Lockspitzel
http://www.wsws.org/de/articles/2015/02/18/prov-f18.html
"Begründet wird dies – in typisch deutscher Manier – mit den Bedürfnissen des „Rechtstaats“,
die einen höheren Rang besitzen als die demokratischen Rechten des Einzelnen."
"Das Landgericht Berlin hatte die drei Beschuldigten zu Gefängnisstrafen von jeweils um die
vier Jahre verurteilt, obwohl es selbst zum Schluss gelangt war, dass sie Opfer einer
„rechtsstaatswidrigen Tatprovokation“ waren und die Polizei gegen den Grundsatz
des „fairen Verfahrens“ (Art. 6 Abs. 1 Satz 1 der Europäischen Menschenrechtskonvention) verstoßen hatte.
"Das BVerfG hat sich nun dieser Auffassung angeschlossen. In seiner Urteilsbegründung schildert es detailliert,
wie die Lockspitzel ihre Opfer monatelang bearbeiteten und keine Kosten und Mühen scheuten,
um ihren anfänglichen Widerstand zu überwinden und sie in die Falle zu locken."
Bundesverfassungsgericht - BVerfG - Federale Gerechtshof.