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Gorleben-Ingewahrsamnahmen bei Castortransport rechtswidrig Francis Althoff - 05.04.2007 01:47
Die Serie von gewonnenen Gerichtsverfahren von Gorleben-Protestierern reißt nicht ab. Nach fast fünfeinhalb Jahren erhielten nun vier Kläger einen Beschluss des Landgerichts Lüneburg zur Rechtswidrigkeit ihrer Ingewahrsamnahme bei einem Castortransport nach Gorleben im Jahr 2001. Zuvor hatte nach jahrelanger Gerichts-Odyssee das Karlsruher Bundesverfassungsgericht vorherige Urteile als rechtswidrig eingestuft und das Landgericht angewiesen, einen entsprechenden neuen Beschluss zu fällen. Zur Vorgeschichte: Am 13. November 2001 stoppten Polizeikräfte gegen 23.18 Uhr einen lockerer Verbund von neun Personen auf sieben Motorrädern, laut Gericht in 500 - 1000 Metern Entfernung der L 256 bei Laase. Die folgende Personalienfeststellung weit entfernt von der Versammlungsverbotszone wurde mit einer "allgemeinen Verkehrskontrolle" begründet. Obwohl die eingesetzten Beamten über Funkverkehr dagegen remonstrierten, befahl die Einsatzleitung die Ingewahrsamnahme der Gruppe. Dazu mussten die neun Personen die Motorräder eine halbe Stunde lang bis zum Ort Laase schieben, wo diese dann abgestellt wurden. Anschließend wurden sie in die Verbotszone auf die Transportstrecke verbracht, kurioserweise in unmittelbarer Nähe einer Sitzblockade: "Es war unglaublich absurd, mit anzusehen wie eine Vielzahl von Personen sich frei in der Verbotszone bewegen konnte ohne von der Polizei behelligt zu werden, während wir nur wenige Meter daneben willkürlich unserer Freiheit beraubt wurden" äußert eine der Betroffenen aus Jabel. Gegen 0.50 Uhr am 14. November 2001 erreichten Gefangenentransporter die Ortschaft und übernahmen ab 2 Uhr insgesamt 64 dort festgehaltene Personen. Nachdem die Festgehaltenen gegen 4.10 Uhr in der Gefangenensammelstelle Neu Tramm verbracht wurden, begann eine Leibesvisitation bis auf die Unterwäsche. Eine für eine Ingewahrsamnahme erforderliche amtsrichterliche Vorführung erfolgte nicht, da das Amtsgericht Dannenberg am Vorabend um 22 Uhr den Dienst beendet hatte. Es gab auch keinen Versuch der Polizei, eine richterliche Entscheidung herbeizuführen. Die Freilassung der Gefangenen, die in Sammelzellen auf Isomatten untergebracht waren und dort einen beschädigten, auslaufenden Getränkekanister vorfanden, begann erst gegen 8 Uhr, nach Eintreffen des Castortransports im Gorlebener Zwischenlager. Aus dem Beschluss des Lüneburger Landgerichts geht deutlich hervor, dass die Rechtswidrigkeit der Ingewahrsamnahme vor allem darauf beruht, dass keine sofortige Richtervorstellung erfolgte. "Statt Klarheit zu schaffen, bleiben damit zukünftig wohl weitere Ingewahrsamnahmen und Klagen dagegen in der "Sonderrechtszone Gorleben" an der Tagesordnung", moniert der Sprecher der Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow Dannenberg (BI). Eine grundsätzliche Klage der BI gegen die 70 Kilometer langen und bis zu 1 Kilometer breiten Demonstrationsverbotszonen bei Castortransporten ist nach wie vor in Karlsruhe anhängig. Francis Althoff 05843-986789 Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow Dannenberg e.V. Drawehner Str. 3 29439 Lüchow www.bi-luechow-dannenberg.de Büro: Tel: 05841-4684 Fax: -3197 büro@bi-luechow-dannenberg.de Pressesprecher: Francis Althoff 05843 986789 presse@bi-luechow-dannenberg.de |
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