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Gorleben-Ingewahrsamnahmen bei Castortransport rechtswidrig Francis Althoff - 05.04.2007 01:47
Die Serie von gewonnenen Gerichtsverfahren von Gorleben-Protestierern rei�t nicht ab. Nach fast f�nfeinhalb Jahren erhielten nun vier Kl�ger einen Beschluss des Landgerichts L�neburg zur Rechtswidrigkeit ihrer Ingewahrsamnahme bei einem Castortransport nach Gorleben im Jahr 2001. Zuvor hatte nach jahrelanger Gerichts-Odyssee das Karlsruher Bundesverfassungsgericht vorherige Urteile als rechtswidrig eingestuft und das Landgericht angewiesen, einen entsprechenden neuen Beschluss zu f�llen. Zur Vorgeschichte: Am 13. November 2001 stoppten Polizeikr�fte gegen 23.18 Uhr einen lockerer Verbund von neun Personen auf sieben Motorr�dern, laut Gericht in 500 - 1000 Metern Entfernung der L 256 bei Laase. Die folgende Personalienfeststellung weit entfernt von der Versammlungsverbotszone wurde mit einer "allgemeinen Verkehrskontrolle" begr�ndet. Obwohl die eingesetzten Beamten �ber Funkverkehr dagegen remonstrierten, befahl die Einsatzleitung die Ingewahrsamnahme der Gruppe. Dazu mussten die neun Personen die Motorr�der eine halbe Stunde lang bis zum Ort Laase schieben, wo diese dann abgestellt wurden. Anschlie�end wurden sie in die Verbotszone auf die Transportstrecke verbracht, kurioserweise in unmittelbarer N�he einer Sitzblockade: "Es war unglaublich absurd, mit anzusehen wie eine Vielzahl von Personen sich frei in der Verbotszone bewegen konnte ohne von der Polizei behelligt zu werden, w�hrend wir nur wenige Meter daneben willk�rlich unserer Freiheit beraubt wurden" �u�ert eine der Betroffenen aus Jabel. Gegen 0.50 Uhr am 14. November 2001 erreichten Gefangenentransporter die Ortschaft und �bernahmen ab 2 Uhr insgesamt 64 dort festgehaltene Personen. Nachdem die Festgehaltenen gegen 4.10 Uhr in der Gefangenensammelstelle Neu Tramm verbracht wurden, begann eine Leibesvisitation bis auf die Unterw�sche. Eine f�r eine Ingewahrsamnahme erforderliche amtsrichterliche Vorf�hrung erfolgte nicht, da das Amtsgericht Dannenberg am Vorabend um 22 Uhr den Dienst beendet hatte. Es gab auch keinen Versuch der Polizei, eine richterliche Entscheidung herbeizuf�hren. Die Freilassung der Gefangenen, die in Sammelzellen auf Isomatten untergebracht waren und dort einen besch�digten, auslaufenden Getr�nkekanister vorfanden, begann erst gegen 8 Uhr, nach Eintreffen des Castortransports im Gorlebener Zwischenlager. Aus dem Beschluss des L�neburger Landgerichts geht deutlich hervor, dass die Rechtswidrigkeit der Ingewahrsamnahme vor allem darauf beruht, dass keine sofortige Richtervorstellung erfolgte. "Statt Klarheit zu schaffen, bleiben damit zuk�nftig wohl weitere Ingewahrsamnahmen und Klagen dagegen in der "Sonderrechtszone Gorleben" an der Tagesordnung", moniert der Sprecher der B�rgerinitiative Umweltschutz L�chow Dannenberg (BI). Eine grunds�tzliche Klage der BI gegen die 70 Kilometer langen und bis zu 1 Kilometer breiten Demonstrationsverbotszonen bei Castortransporten ist nach wie vor in Karlsruhe anh�ngig. Francis Althoff 05843-986789 B�rgerinitiative Umweltschutz L�chow Dannenberg e.V. Drawehner Str. 3 29439 L�chow www.bi-luechow-dannenberg.de B�ro: Tel: 05841-4684 Fax: -3197 b�ro@bi-luechow-dannenberg.de Pressesprecher: Francis Althoff 05843 986789
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