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Warum h�lt BfS an Gorleben fest?
Wolfgang Ehmke - 10.03.2009 12:25

Warum h�lt das Bundesamt f�r Strahlenschutz trotz aller Zweifel verzweifelt an Gorleben fest? BI Umweltschutz fordert Transparenz


Die Asse II h�tte niemals Atomm�lldeponie werden d�rfen, r�umen das
Bundesamt f�r Strahlenschutz (BfS) und der Bundesumweltminister Sigmar Gabriel ein. Die Havarie der Asse II war jedoch schon lange absehbar. Die Frage, welche Institutionen und Wissenschaftler - fr�hen Warnungen und Bedenken zum Trotz - absehbare Wassereinbr�che in dem Kalibergwerk in Abrede gestellt haben, m�sse endlich beantwortet werden, fordert die B�rgerinitiative Umweltschutz L�chow-Dannenberg (BI).


Dass das Bundesamt sich mit dem Argument bedeckt h�lt, man wolle keine
Schuldzuweisungen, sei nicht l�nger nachvollziehbar und wecke Misstrauen, denn die Glaubw�rdigkeit jener Institutionen und Wissenschaftler sei dahin. "Schlie�lich hatten etliche Institute und Institutionen sowohl der Asse II einen Persilschein ausgestellt als auch f�r den Salzstock Gorleben pl�diert, trotz der Laugenaufschl�sse bei den Tiefbohrungen in den 80er Jahren und auch bei den Laugenzufl�ssen beim Abteufen der Sch�chte in den 90er Jahren", betont die BI.


Die B�rgerinitiative wendet sich mit einem Schreiben direkt an das Bundesamt: "Wir m�chten Sie deshalb bitten, die �ffentlichkeit dar�ber aufzukl�ren, welche Beh�rden und Wissenschaftler sowohl f�r die Asse II als auch f�r Gorleben als Atomm�lldeponie pl�diert haben. Wir fordern Sie erneut auf, uns darzulegen, welche Gr�nde die Vorl�ufer-Beh�rde des Bundesamtes f�r Strahlenschutz (BfS), die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB), Mitte der 80er Jahre anf�hrte, um "Parallelbohrungen" zu Gorleben durchzuf�hren, also nicht mehr allein auf Gorleben zu setzen".


Unbeantwortet blieb auch die Frage, wer politisch verantwortlich f�r den
"Maulkorb" war, den die Bundesregierung zu jener Zeit der PTB verpasste, um kritische �u�erungen �ber Gorleben zu unterbinden. Schlie�lich m�chte die Initiative wissen, ob es stimmt, dass die Untersuchungen der Laugenzufl�sse in Gorleben nicht nur der Bundesanstalt f�r Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR), die sich in der Asse II "verbrannt hat", und der TU Clausthal, sondern auch der GSF, also der Asse II- Betreiberin, oblagen. "Vorausgesetzt, unsere Information stimmt, muss zwingend eine Neubewertung der Laugenzufl�sse in Gorleben vorgenommen werden", fordert ein BI-Sprecher.


Wolfgang Ehmke 0170 510 56 06


B�rgerinitiative Umweltschutz L�chow Dannenberg e.V.
Rosenstr. 20 29439 L�chow
www.bi-luechow-dannenberg.de
B�ro: Tel: 05841-4684 Fax: -3197
b�ro@bi-luechow-dannenberg.de
Pressesprecher: Francis Althoff 05841 971875
 presse@bi-luechow-dannenberg.de

 

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und so weiter 
kranke henkie - 10.03.2009 13:47

Sofort nach der Revolution wurde beschlossen, die Verwaltung jedes Betriebes in die H�nde der Gewerkschaften zu legen. So verk�ndete das Programm der KPdSU, angenommen auf dem 8. Parteikongre� (18.-23.3.1919):

Der organisierte Apparat der gesellschaftlichen Produktion liegt vor allem in der Verantwortung der Gewerkschaften ... Sie sind in allumfassende Produktionseinheiten zusammenzufassen, die die Mehrheit aller Arbeiter und � mit der Zeit � alle Arbeiter in den jeweiligen Produktionszweigen einschlie�en.

Soweit die Gewerkschaften bereits in den lokalen und zentralen Organen der Industrieverwaltung beteiligt sind (wie es in den Gesetzen der Sowjetrepublik ausgef�hrt und in der Praxis verwirklicht ist), m�ssen sie darauf hinarbeiten, praktisch alle Verwaltungst�tigkeit des gesamten Wirtschaftslebens eines Landes in ihren H�nden zu vereinigen und dies zu ihrem einheitlichen wirtschaftlichen Ziel machen. Auf diese Weise sch�tzen die Gewerkschaften die unzerst�rbare Einheit zwischen der zentralen staatlichen Autorit�t, der nationalen Wirtschaft und der breiten Masse der Arbeiter, indem sie in gr��tm�glichem Ma�e die Arbeiter anleiten, an der Arbeit der wirtschaftlichen Verwaltung direkt teilzunehmen. Die Beteiligung der Gewerkschaften an der F�hrung des wirtschaftlichen Lebens und durch sie die enge Verkn�pfung breiter Massen des Volkes mit dieser Arbeit sollten gleichzeitig als unser Hauptziel in der Kampagne gegen die B�rokratisierung des wirtschaftlichen Apparates der Sowjetmacht angesehen werden. Dies wird die Errichtung einer wirksamen Kontrolle des Volkes �ber die Ergebnisse der Produktion erleichtern. [1]

Die Parteizellen waren zusammen mit den Arbeiterbetriebskomitees f�r den Ablauf der industriellen Produktion verantwortlich. Gemeinsam mit diesen und unter ihrer Kontrolle arbeiteten die technischen Manager. Die Kombination dieser drei bildete die Troika. Mit der Verst�rkung der B�rokratie in Partei und Gewerkschaft wurde die Troika aber mehr und mehr zu einem reinen Aush�ngeschild, sie entwickelte sich zusehends �ber die K�pfe der Arbeiter hinweg. Trotzdem blieb sie bis zur Durchsetzung des F�nf-Jahres-Planes abh�ngig vom Druck der Arbeiter und bewahrte einige Elemente der Arbeiterkontrolle. A. Baykoff, der kein Anh�nger der Arbeiterkontrolle war, sondern Stalins Aktivit�ten pries, erkl�rte:

In der Tat, w�hrend dieser Periode [vor dem F�nf-Jahres-Plan] war der Direktor weitgehend abh�ngig vom Gewerkschaftsorgan des Betriebes, dem �Zawkom�, und der Parteizelle, dem Organ der Kommunistischen Partei in diesem Unternehmen. Die Vertreter dieser Organisationen erf�llten sehr gewissenhaft ihre Pflicht, die Aktivit�ten des Direktors zu �berwachen, und mischten sich gew�hnlich st�rend in seine Entscheidungen ein. [2]

Mit dem gro�en Drang zur Industrialisierung konnte die Troika nicht l�nger geduldet werden, da schon ihre Existenz allein die vollst�ndige Unterordnung der Arbeiter unter die Zw�nge der Kapitalakkumulation verhindert h�tte. Daher gab der Oberste Wirtschaftsrat im Februar 1928 ein Dokument heraus mit dem Titel: �Grunds�tzliche Regelungen, die die Rechte und Pflichten der Verwaltung, des technischen und des Instandhaltungspersonals von Industrieunternehmen betreffen�, das darauf abzielte, der Troika ein Ende zu setzen und die vollst�ndige und ungehinderte Kontrolle durch den Betriebsleiter einzuf�hren. [3] Im September 1929 beschlo� das Zentralkomitee der Partei, da� die Arbeiterr�te

sich nicht direkt in den Ablauf des Betriebes einmischen oder versuchen sollen, in irgendeiner Weise die Betriebsverwaltung zu ersetzen. Sie sollen vielmehr dabei helfen, die Ein-Mann-Leitung zu gew�hrleisten, das Ansteigen der Produktion und den Ausbau der Betriebe zu sichern und dadurch auch die Verbesserung der materiellen Bedingungen der Arbeiterklasse. [4]

Dem Manager wurde die v�llige und alleinige Verantwortung f�r den Betrieb gegeben. Diese wirtschaftlichen Anweisungen wurden jetzt als uneingeschr�nkte Verpflichtung f�r das untergeordnete Verwaltungspersonal und die Arbeiter angesehen. [5] L.M. Kaganowitsch, der wohlbekannte Krisenmanager auf �konomischem Gebiet, meinte dazu:

Der Vorarbeiter ist der ma�gebliche Leiter einer Abteilung, der Fabrikdirektor der ma�gebliche Leiter einer Fabrik, und jeder von ihnen hat all die Rechte, Pflichten und verantwortlichen Aufgaben, die diese Stellungen mit sich bringen. [6]

Sein Bruder, M.M. Kaganowitsch, ein f�hrender Beamter des Kommissariats f�r Schwerindustrie, bemerkte zum gleichen Problem:

Vor allen anderen Aufgaben besteht die Notwendigkeit, die Ein-Mann-Leitung zu st�rken. Es ist daher erforderlich, von der Grundvoraussetzung auszugehen, da� der Direktor der oberste Chef in der Fabrik ist. Alle Besch�ftigten einer Fabrik haben sich ihm v�llig unterzuordnen. [7]

Ein Lehrbuch �ber sowjetisches Wirtschaftsrecht, erschienen im Jahr 1935, ging sogar so weit:

Die Ein-Mann-Leitung ist das wichtigste Prinzip bei der Organisation der sozialistischen Wirtschaft. [8]

Die Troika wurde offiziell 1937 beerdigt, als auf einem Plenum des Zentralkomitees Schdanow, der Unterbefehlshaber Stalins, sagte:

... die Troika ist etwas v�llig Unzul�ssiges ... Die Troika ist eine Art von Verwaltungsrat, aber unsere wirtschaftliche Verwaltung ist nach ganz anderen Richtlinien aufgebaut. [9]

Das neue System der Leitung wurde sehr sorgf�ltig in einem offiziellen Handbuch definiert:

Jeder Betrieb hat einen Leiter � den Betriebsleiter �, ausgestattet mit der gesamten Entscheidungsbefugnis, daher auch f�r alles voll verantwortlich. [10]

Weiter:

Die Ein-Mann-Kontrolle beinhaltet die strikte Abgrenzung zwischen der Verwaltung auf der einen Seite sowie den Partei- und Gewerkschaftsorganisationen auf der anderen. Diese strikte Abgrenzung gilt auf allen Ebenen der industriellen Leitung. Die laufenden Aufgaben im Rahmen der Planerf�llung sind Sache der Verwaltung. Der Chef einer Abteilung, der Leiter eines Betriebes, der Vorsitzende des Glavk, eines Industriezweiges, hat volle Befugnisse, jeder in seinem Bereich. Die Partei und die Gewerkschaften sollen sich nicht in seine Anweisungen einmischen. [11]

Im Lichte dieser �u�erungen zeigt sich, wie vorausschauend die Worte des fr�heren Deans von Canterbury waren:

Die Demokratie am Arbeitsplatz ist das Bollwerk der sowjetischen Freiheit. [12]

W�hrend der ersten Jahre nach der Revolution waren sowohl nach dem Gesetz als auch in der Praxis allein die Gewerkschaften berechtigt, die Lohnh�he festzusetzen. W�hrend der NEP-Periode wurde sie durch Verhandlungen zwischen den Gewerkschaften und der Betriebsleitung bestimmt. Dann, mit der Einf�hrung des F�nf-Jahres-Plans, wurden sie mehr und mehr durch die wirtschaftlichen Verwaltungsorgane, wie die Kommissariate und die Glavki, sowie durch den einzelnen Betriebsleiter festgelegt.

Dieses Thema wird eingehender in einem sp�teren Abschnitt dieses Kapitels behandelt, jedoch sollen einige wenige typische �u�erungen hier wiedergegeben werden, um die Ansichten der Sowjetf�hrer �ber das Recht der Manager, die H�he der L�hne zu bestimmen, darzustellen. Im Juni 1933 erkl�rte Weinberg, einer der ma�geblichen Gewerkschaftsf�hrer:

Die richtige Bestimmung der L�hne und die Lenkung der Arbeitskr�fte erfordern, da� die Spitzen der Industrie und die technischen Direktoren mit der direkten Verantwortung in diesen Angelegenheiten betraut werden. Dies ist von der Notwendigkeit her diktiert, eine einzige Autorit�t einzusetzen und die Wirtschaftlichkeit der Unternehmungsleitungen zu garantieren ... Sie [die Arbeiter] d�rfen sich nicht gegen ihre Regierung verteidigen. Das w�re v�llig falsch. Das hie�e, die Verwaltungsorgane zu verdr�ngen. Das w�re eine linksopportunistische Verirrung, die Abschaffung der individuellen Autorit�t und eine Einmischung in die Bereiche der Verwaltung. Es ist daher dringend notwendig, damit Schlu� zu machen. [13]

Im n�chsten Jahr sagte Ordschonikidse, damals Kommissar f�r Schwerindustrie, bei einer Rede auf einer Konferenz f�r Betriebsleiter der Schwerindustrie:

... Als Direktor, Verwaltungsvorstand und Werkleiter mu� man sich pers�nlich mit den L�hnen und all ihren Detailfragen befassen und darf diese wichtige Angelegenheit niemand anderem �berlassen. Die L�hne sind die wichtigsten Waffen in euren H�nden. [14]

Einige Zeit sp�ter erkl�rte Andrejew, ein Mitglied des Politb�ros:

Die Lohnabstufung mu� vollst�ndig in den H�nden der lndustrief�hrer bleiben. Sie haben die Norm festzusetzen. [15]

Seltsam war auch, da� die �Kommission f�r St�ckzahlen und Betriebskonflikte�, obwohl sie ihren Namen beibehielt, speziell von der Einschaltung bei der Festsetzung der Lohnquoten und der Arbeitsnorm ausgeschlossen wurde. [16]
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