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Warum hält BfS an Gorleben fest?
Wolfgang Ehmke - 10.03.2009 12:25

Warum hält das Bundesamt für Strahlenschutz trotz aller Zweifel verzweifelt an Gorleben fest? BI Umweltschutz fordert Transparenz


Die Asse II hätte niemals Atommülldeponie werden dürfen, räumen das
Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) und der Bundesumweltminister Sigmar Gabriel ein. Die Havarie der Asse II war jedoch schon lange absehbar. Die Frage, welche Institutionen und Wissenschaftler - frühen Warnungen und Bedenken zum Trotz - absehbare Wassereinbrüche in dem Kalibergwerk in Abrede gestellt haben, müsse endlich beantwortet werden, fordert die Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg (BI).


Dass das Bundesamt sich mit dem Argument bedeckt hält, man wolle keine
Schuldzuweisungen, sei nicht länger nachvollziehbar und wecke Misstrauen, denn die Glaubwürdigkeit jener Institutionen und Wissenschaftler sei dahin. "Schließlich hatten etliche Institute und Institutionen sowohl der Asse II einen Persilschein ausgestellt als auch für den Salzstock Gorleben plädiert, trotz der Laugenaufschlüsse bei den Tiefbohrungen in den 80er Jahren und auch bei den Laugenzuflüssen beim Abteufen der Schächte in den 90er Jahren", betont die BI.


Die Bürgerinitiative wendet sich mit einem Schreiben direkt an das Bundesamt: "Wir möchten Sie deshalb bitten, die Öffentlichkeit darüber aufzuklären, welche Behörden und Wissenschaftler sowohl für die Asse II als auch für Gorleben als Atommülldeponie plädiert haben. Wir fordern Sie erneut auf, uns darzulegen, welche Gründe die Vorläufer-Behörde des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS), die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB), Mitte der 80er Jahre anführte, um "Parallelbohrungen" zu Gorleben durchzuführen, also nicht mehr allein auf Gorleben zu setzen".


Unbeantwortet blieb auch die Frage, wer politisch verantwortlich für den
"Maulkorb" war, den die Bundesregierung zu jener Zeit der PTB verpasste, um kritische Äußerungen über Gorleben zu unterbinden. Schließlich möchte die Initiative wissen, ob es stimmt, dass die Untersuchungen der Laugenzuflüsse in Gorleben nicht nur der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR), die sich in der Asse II "verbrannt hat", und der TU Clausthal, sondern auch der GSF, also der Asse II- Betreiberin, oblagen. "Vorausgesetzt, unsere Information stimmt, muss zwingend eine Neubewertung der Laugenzuflüsse in Gorleben vorgenommen werden", fordert ein BI-Sprecher.


Wolfgang Ehmke 0170 510 56 06


Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow Dannenberg e.V.
Rosenstr. 20 29439 Lüchow
www.bi-luechow-dannenberg.de
Büro: Tel: 05841-4684 Fax: -3197
büro@bi-luechow-dannenberg.de
Pressesprecher: Francis Althoff 05841 971875
 presse@bi-luechow-dannenberg.de

 

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und so weiter 
kranke henkie - 10.03.2009 13:47

Sofort nach der Revolution wurde beschlossen, die Verwaltung jedes Betriebes in die Hände der Gewerkschaften zu legen. So verkündete das Programm der KPdSU, angenommen auf dem 8. Parteikongreß (18.-23.3.1919):

Der organisierte Apparat der gesellschaftlichen Produktion liegt vor allem in der Verantwortung der Gewerkschaften ... Sie sind in allumfassende Produktionseinheiten zusammenzufassen, die die Mehrheit aller Arbeiter und – mit der Zeit – alle Arbeiter in den jeweiligen Produktionszweigen einschließen.

Soweit die Gewerkschaften bereits in den lokalen und zentralen Organen der Industrieverwaltung beteiligt sind (wie es in den Gesetzen der Sowjetrepublik ausgeführt und in der Praxis verwirklicht ist), müssen sie darauf hinarbeiten, praktisch alle Verwaltungstätigkeit des gesamten Wirtschaftslebens eines Landes in ihren Händen zu vereinigen und dies zu ihrem einheitlichen wirtschaftlichen Ziel machen. Auf diese Weise schützen die Gewerkschaften die unzerstörbare Einheit zwischen der zentralen staatlichen Autorität, der nationalen Wirtschaft und der breiten Masse der Arbeiter, indem sie in größtmöglichem Maße die Arbeiter anleiten, an der Arbeit der wirtschaftlichen Verwaltung direkt teilzunehmen. Die Beteiligung der Gewerkschaften an der Führung des wirtschaftlichen Lebens und durch sie die enge Verknüpfung breiter Massen des Volkes mit dieser Arbeit sollten gleichzeitig als unser Hauptziel in der Kampagne gegen die Bürokratisierung des wirtschaftlichen Apparates der Sowjetmacht angesehen werden. Dies wird die Errichtung einer wirksamen Kontrolle des Volkes über die Ergebnisse der Produktion erleichtern. [1]

Die Parteizellen waren zusammen mit den Arbeiterbetriebskomitees für den Ablauf der industriellen Produktion verantwortlich. Gemeinsam mit diesen und unter ihrer Kontrolle arbeiteten die technischen Manager. Die Kombination dieser drei bildete die Troika. Mit der Verstärkung der Bürokratie in Partei und Gewerkschaft wurde die Troika aber mehr und mehr zu einem reinen Aushängeschild, sie entwickelte sich zusehends über die Köpfe der Arbeiter hinweg. Trotzdem blieb sie bis zur Durchsetzung des Fünf-Jahres-Planes abhängig vom Druck der Arbeiter und bewahrte einige Elemente der Arbeiterkontrolle. A. Baykoff, der kein Anhänger der Arbeiterkontrolle war, sondern Stalins Aktivitäten pries, erklärte:

In der Tat, während dieser Periode [vor dem Fünf-Jahres-Plan] war der Direktor weitgehend abhängig vom Gewerkschaftsorgan des Betriebes, dem „Zawkom“, und der Parteizelle, dem Organ der Kommunistischen Partei in diesem Unternehmen. Die Vertreter dieser Organisationen erfüllten sehr gewissenhaft ihre Pflicht, die Aktivitäten des Direktors zu überwachen, und mischten sich gewöhnlich störend in seine Entscheidungen ein. [2]

Mit dem großen Drang zur Industrialisierung konnte die Troika nicht länger geduldet werden, da schon ihre Existenz allein die vollständige Unterordnung der Arbeiter unter die Zwänge der Kapitalakkumulation verhindert hätte. Daher gab der Oberste Wirtschaftsrat im Februar 1928 ein Dokument heraus mit dem Titel: „Grundsätzliche Regelungen, die die Rechte und Pflichten der Verwaltung, des technischen und des Instandhaltungspersonals von Industrieunternehmen betreffen“, das darauf abzielte, der Troika ein Ende zu setzen und die vollständige und ungehinderte Kontrolle durch den Betriebsleiter einzuführen. [3] Im September 1929 beschloß das Zentralkomitee der Partei, daß die Arbeiterräte

sich nicht direkt in den Ablauf des Betriebes einmischen oder versuchen sollen, in irgendeiner Weise die Betriebsverwaltung zu ersetzen. Sie sollen vielmehr dabei helfen, die Ein-Mann-Leitung zu gewährleisten, das Ansteigen der Produktion und den Ausbau der Betriebe zu sichern und dadurch auch die Verbesserung der materiellen Bedingungen der Arbeiterklasse. [4]

Dem Manager wurde die völlige und alleinige Verantwortung für den Betrieb gegeben. Diese wirtschaftlichen Anweisungen wurden jetzt als uneingeschränkte Verpflichtung für das untergeordnete Verwaltungspersonal und die Arbeiter angesehen. [5] L.M. Kaganowitsch, der wohlbekannte Krisenmanager auf ökonomischem Gebiet, meinte dazu:

Der Vorarbeiter ist der maßgebliche Leiter einer Abteilung, der Fabrikdirektor der maßgebliche Leiter einer Fabrik, und jeder von ihnen hat all die Rechte, Pflichten und verantwortlichen Aufgaben, die diese Stellungen mit sich bringen. [6]

Sein Bruder, M.M. Kaganowitsch, ein führender Beamter des Kommissariats für Schwerindustrie, bemerkte zum gleichen Problem:

Vor allen anderen Aufgaben besteht die Notwendigkeit, die Ein-Mann-Leitung zu stärken. Es ist daher erforderlich, von der Grundvoraussetzung auszugehen, daß der Direktor der oberste Chef in der Fabrik ist. Alle Beschäftigten einer Fabrik haben sich ihm völlig unterzuordnen. [7]

Ein Lehrbuch über sowjetisches Wirtschaftsrecht, erschienen im Jahr 1935, ging sogar so weit:

Die Ein-Mann-Leitung ist das wichtigste Prinzip bei der Organisation der sozialistischen Wirtschaft. [8]

Die Troika wurde offiziell 1937 beerdigt, als auf einem Plenum des Zentralkomitees Schdanow, der Unterbefehlshaber Stalins, sagte:

... die Troika ist etwas völlig Unzulässiges ... Die Troika ist eine Art von Verwaltungsrat, aber unsere wirtschaftliche Verwaltung ist nach ganz anderen Richtlinien aufgebaut. [9]

Das neue System der Leitung wurde sehr sorgfältig in einem offiziellen Handbuch definiert:

Jeder Betrieb hat einen Leiter – den Betriebsleiter –, ausgestattet mit der gesamten Entscheidungsbefugnis, daher auch für alles voll verantwortlich. [10]

Weiter:

Die Ein-Mann-Kontrolle beinhaltet die strikte Abgrenzung zwischen der Verwaltung auf der einen Seite sowie den Partei- und Gewerkschaftsorganisationen auf der anderen. Diese strikte Abgrenzung gilt auf allen Ebenen der industriellen Leitung. Die laufenden Aufgaben im Rahmen der Planerfüllung sind Sache der Verwaltung. Der Chef einer Abteilung, der Leiter eines Betriebes, der Vorsitzende des Glavk, eines Industriezweiges, hat volle Befugnisse, jeder in seinem Bereich. Die Partei und die Gewerkschaften sollen sich nicht in seine Anweisungen einmischen. [11]

Im Lichte dieser Äußerungen zeigt sich, wie vorausschauend die Worte des früheren Deans von Canterbury waren:

Die Demokratie am Arbeitsplatz ist das Bollwerk der sowjetischen Freiheit. [12]

Während der ersten Jahre nach der Revolution waren sowohl nach dem Gesetz als auch in der Praxis allein die Gewerkschaften berechtigt, die Lohnhöhe festzusetzen. Während der NEP-Periode wurde sie durch Verhandlungen zwischen den Gewerkschaften und der Betriebsleitung bestimmt. Dann, mit der Einführung des Fünf-Jahres-Plans, wurden sie mehr und mehr durch die wirtschaftlichen Verwaltungsorgane, wie die Kommissariate und die Glavki, sowie durch den einzelnen Betriebsleiter festgelegt.

Dieses Thema wird eingehender in einem späteren Abschnitt dieses Kapitels behandelt, jedoch sollen einige wenige typische Äußerungen hier wiedergegeben werden, um die Ansichten der Sowjetführer über das Recht der Manager, die Höhe der Löhne zu bestimmen, darzustellen. Im Juni 1933 erklärte Weinberg, einer der maßgeblichen Gewerkschaftsführer:

Die richtige Bestimmung der Löhne und die Lenkung der Arbeitskräfte erfordern, daß die Spitzen der Industrie und die technischen Direktoren mit der direkten Verantwortung in diesen Angelegenheiten betraut werden. Dies ist von der Notwendigkeit her diktiert, eine einzige Autorität einzusetzen und die Wirtschaftlichkeit der Unternehmungsleitungen zu garantieren ... Sie [die Arbeiter] dürfen sich nicht gegen ihre Regierung verteidigen. Das wäre völlig falsch. Das hieße, die Verwaltungsorgane zu verdrängen. Das wäre eine linksopportunistische Verirrung, die Abschaffung der individuellen Autorität und eine Einmischung in die Bereiche der Verwaltung. Es ist daher dringend notwendig, damit Schluß zu machen. [13]

Im nächsten Jahr sagte Ordschonikidse, damals Kommissar für Schwerindustrie, bei einer Rede auf einer Konferenz für Betriebsleiter der Schwerindustrie:

... Als Direktor, Verwaltungsvorstand und Werkleiter muß man sich persönlich mit den Löhnen und all ihren Detailfragen befassen und darf diese wichtige Angelegenheit niemand anderem überlassen. Die Löhne sind die wichtigsten Waffen in euren Händen. [14]

Einige Zeit später erklärte Andrejew, ein Mitglied des Politbüros:

Die Lohnabstufung muß vollständig in den Händen der lndustrieführer bleiben. Sie haben die Norm festzusetzen. [15]

Seltsam war auch, daß die „Kommission für Stückzahlen und Betriebskonflikte“, obwohl sie ihren Namen beibehielt, speziell von der Einschaltung bei der Festsetzung der Lohnquoten und der Arbeitsnorm ausgeschlossen wurde. [16]
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