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PRESSEMITTEILUNG: Richter verurteilt Indymedia.NL dazu, indirekte Links zu entf Indymedia NL - 21.06.2002 01:56
Amsterdam, 20. Juni 2002 Der Prozess von Deutsche Bahn gegen Indymedia NL ist für letztere ist negativ ausgefallen. Indymedia NL bedauert zutiefst, dass der Richter in seinem Urteil im ganzen nicht darauf eingeht, welche Arten von Links nun nicht, bzw. doch erlaubt sind. Diese Urteil soll deshalb weitreichende folgen haben für jede Person und jede Organisation, die Links im Internet plaziert hat. Durch die Struktur des Internets ist es im Prinzip immer möglich durch eine Kombination von Links und indirekten Links jede beliebige Website im Internet zu erreichen. Vor einigen Wochen verlangte Deutsche Bahn von Indymedia NL einige indirekte Links zur Website der Zeitschrift Radikal zu entfernen. Über die verlinkte Startseite sind ausser einer Vielzahl gewöhnlicher Artikel auch zwei Artikel über das Aufhalten von Castortransporten erreichbar. Diese beiden Artikel wurden durch den gleichen Richter am 25. April in den Niederlanden verboten. Indymedia weigerte sich auf die Forderung der Deutschen Bahn einzugehen. Der Rechter urteilte heute, dass Indymedia NL mit unmittelbarer Wirkung die betreffenden Hyperlinks entfernen und entfernt halten muss, falls die Links direkt oder indirekt zu den besagten Radikal-Artikeln führen konnen, ungeachtet dessen , ob die Links von Besuchern der Site veröffentlicht wurden. Für den Fall, dass Indymedia NL dem Urteil nicht nachkommt, kann eine Zwangssumme von 5.000 Euro pro Tag verhängt werden. Der Richter urteilte, dass Indymedia NL genau wie ein Internet-Service-Provider, aber auch wie die Redaktion einer Tagezeitung, von Anfang an für die mit ihrer Hilfe veröffentlichen Publikationen verantwortlich ist. Das Urteil ist auffallend, da Indymedia NL nicht direkt zu den verbotenen Artikeln linkt. Bis dato waren lediglich direkte Links zu verbotenem Material nicht erlaubt. Das Urteil bedeutet somit ein Verbot von indirekten Links zu verbotenen Artikeln, da diese links lediglich zu einer Kopie der Startseite der deutschen Zeitschrift Radikal verweisen. Von dieser Seite aus muss noch weiter geklickt werden, um überhaupt zu den zwei verbotenen Artikeln zu kommen. Indymedia NL sieht die richterliche Aussprache als eine dramatische Beschränkung der Möglichkeiten des Internets und der Freiheit der Meinungsäusserung, und wird vermutlich aus prinzipiellen Gründen in Berufung gehen. ---------------------------------- Für weitere Informationen: http://www.indymedia.nl Info@indymedia.nl |
supplements | | S t e l l D i r v o r : | MauzZ - 22.06.2002 15:05
Eine oeffentliche Bibliothek in einer Stadt in einem "freien" Land, hat zwei(2) Buecher in ihrem Bestand mit umstrittenen Inhalten/Informationen. Ploetzlich, nach vielen vielen Jahren, ordnet ein Richter, auf Nachfrage einer Gesellschaft aus einem anderen LAnd, an die GESAMTE Bibliothek fuer die Oeffentlichkeit zu SCHLIESSEN! Waehrenddessen entscheidet der Richter darueber, ob diese beiden Buecher illegalisiert werden sollen... (spaeter, die 2 Buecher werden illegalisiert und die ganze Bibliothek oeffnet wieder fuer die Oeffentlichkeit) Unmittelbar nach der Schliessung der Bibliothek, erscheint eine Nachrichtenmeldung darueber, an einem oeffentlichen Infobrett einer Mauer. Vervollstaendigt mit den Adressen anderer Bibliotheken, mit dem selben Bestand von (NICHT verbotenen) Buechern, welche bis jetzt fuer die Oeffentlichkeit zugaenglich waren (und sind). (und einer der Fakten der NAchricht selbst war). Dann, wurden der Betreiber dieses unabhaengigen, freien, oeffentlichen Nachrichtenbretts und der Besitzer der Wand, VERKLAGT; ZENSIERT UND BESTRAFT???!!! Stell Dir vor, dass dies der erste Versuch der Machtinnehabenden ist, in eine neue Zukunft... Beende die Geschichte selbst und male die Bilder aus... . . .
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